In Deutschland gilt eine Pflicht zum Besitz einer Krankenversicherung. Seit 2007 gilt sie für alle Bürger, die nicht krankenversichert sind und in den Einzugsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung fallen. Seit 2009 müssen sich auch Bürger krankenversichern, die der privaten Krankenversicherung zugeordnet werden.
Wer keine Krankenversicherung besitzt, muss sich deshalb schon allein des Gesetzes wegen um eine bemühen. Dabei muss zunächst geklärt werden, ob eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung in Betracht kommt. Ein Wahlrecht besteht hier grundsätzlich nicht. Nichtversicherte, die zuletzt Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse waren, müssen auch in eine solche wieder eintreten. Bestand der letzte Versicherungsschutz bei einer PKV, muss auch eine private Versicherung abgeschlossen werden.
Bei der Erstversicherung entscheidet der Beschäftigungsstatus
Personen, die in ihrem gesamten Leben weder einer gesetzlichen noch einer privaten Krankenversicherung angehört haben, werden einem der beiden Systeme zugeordnet. Maßgeblich ist dabei der Beschäftigungsstatus: Selbständige gehören dem Einflussbereich der PKV an, Angestellte müssen sich gesetzlich versichern.
Die private Krankenversicherung ist für junge Versicherte ohne Vorerkrankungen und besondere medizinische Risiken sehr günstig. Für Ältere und Kranke hingegen ist sie ausgesprochen teuer. Mit Vorerkrankungen und ab ca. 60 Jahren ist der Neuabschluss eines regulären Vertrages praktisch nicht mehr möglich. Private Krankenversicherungen müssen Bürger in diesen Fällen in den so genannten Basistarif einstufen.
Der Basistarif wurde vom Gesetzgeber angeordnet. Er darf nicht mehr kosten als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (knapp 600 Euro plus die Kosten für die private Pflegeversicherung). Dafür darf der Versicherer Anträge abgesehen von Ausnahmefällen nicht ablehnen und auch keine Leistungsausschlüsse vornehmen.
Die Beiträge für den Basistarif müssen Versicherte aus eigener Tasche bezahlen. Eine Halbierung des Beitrags ist möglich, wenn der Versicherte mit dem vollen Beitrag nachweislich wirtschaftlich überfordert ist. Wer gar kein Geld hat, muss sich an den zuständigen Grundsicherungsträger wenden und bei diesem einen Zuschuss beantragen. Voraussetzung für die Bewilligung ist der Nachweis der Bedürftigkeit.
Versäumnis der Versicherungspflicht kann teuer werden
Das Gesetz sieht keine strafrechtliche Verfolgung vor, falls trotz der allgemeinen Versicherungspflicht kein Versicherungsschutz besteht. Sowohl gesetzliche als auch private Versicherungen können jedoch die seit dem Eintritt des Versäumens der Versicherungspflicht fälligen Beiträge nachfordern, wenn ein verspätet versicherter Patient eine medizinische Behandlung in Anspruch nimmt. Zusätzlich können Verspätungszuschläge anfallen.

im landes des holocaust und der stasi ist der zwang einer krankenkasse nur ein weiterer stein des faschismusgebäudes brd.
niemand wird den nutzen von kv bestreiten, doch darum geht es bei dem zwang zur kk nicht, es geht um ausplündern, abzocken, ausräumen von privatvermögen der menschen in der brd. ein verbrechersyndikat von deutschen politikern und pharmakonzernen (das ist die definition von faschismus, wo der mensch mit ideologie – jeder muss die kk haben, sonst fällt er dem allgemeinwohl zur last – und industriellen zwangsstrukturen unfrei gemacht wird mit gefahr für leben, und eigentum. pfui, die menschen der brd, sollten sich wehren bevor es zu spät ist…
ohne diesen faschistisch-industriellen machtapparat des parlamentarisch-geistigen untertantums in gutmenschen-ideologien verpackt würde eine kv keine 100 euro monatlich kosten…
ach so….die antwort ist nicht harz 4, für den, der es sich nicht leisten kann. damals hiess es arbeit macht frei, heute harz 4. brutal? ja, ist es , dass es schon wieder losgeht ind diesem brd-land..