Bei Time Sharing Modellen wird das Recht auf eine zeitweise Benutzung einer Immobilie in einem Urlaubsort erworben. Für einen Zeitraum von einigen Jahren oder auch unbegrenzt können Käufer ein Haus oder Appartement dann für eine festgelegte Anzahl an Wochen im Jahr nutzen. Verbraucherschützer und Finanzexperten raten dringend ab.
Typisch für Time Sharing Modelle sind hohe Preise. Für das Nutzungsrecht müssen Vertragsnehmer pro Urlaubswoche zwischen 2.500 und 30.000 Euro zahlen. Die Preisgestaltung ist zudem ausgesprochen intransparent. Häufig werden Urlauber von Verkäufern am Urlaubsort gezielt angesprochen und mit angeblichen Rabatten von 20 oder 30 Prozent gelockt. Das allein ist schon ein Hinweis auf unrealistische Preise.
Hohe Preise und Nebenkosten: Time Sharing ist ein Verlustgeschäft
Das Entgelt für das Nutzungsrecht – ein Eigentumsrecht im eigentlichen Sinne wird in der Regel nicht erworben – muss für Jahre im Voraus entrichtet werden. Daraus ergibt sich ein beträchtlicher Zinsschaden, weil das bezahlte Geld nicht angelegt werden kann.
Mit dem Kauf des Nutzungsrechtes sind dabei längst nicht alle Urlaubskosten abgegolten. Der Traum vom „kostenlosen Urlaub im eigenen Appartement“ ist vor allem ein Versprechen der Verkäufer, die für jede Unterschrift hohe Provisionen erhalten. Anreise und Verpflegung müssen stets aus eigener Tasche gezahlt werden. Diese beiden Posten können den Großteil des Preises einer Pauschalreise ausmachen.
Die Ersparnis ist deshalb begrenzt. Sie wird zusätzlich durch Nebenkosten geschmälert, die Teilnehmer eines Time-Sharing-Modells bezahlen müssen. Pro Jahr und Ferienwoche fallen zwischen 80 und 250 Euro zusätzlich an. Damit nicht genug: Obwohl praktisch keine Gestaltungs- oder Mitbestimmungsrechte bestehen, müssen Instandhaltungs- und Sanierungskosten gezahlt werden. Besonders ältere Immobilien können schnell zu einer echten Kostenfalle werden.
Auch als Geldanlage nicht geeignet
Time Sharing lohnt sich auch nicht als Geldanlage, obwohl genau dies von den Anbietern immer wieder suggeriert bzw. versprochen wird. Urlaubern wird vorgegaukelt, mit einer Investition im unteren fünfstelligen Bereich in den lokalen Immobilienmarkt einsteigen zu können. Die Realität sieht anders aus: Schon allein die überhöhten Preise machen jegliche Chancen auf Gewinne zunichte.
Darüber hinaus ist schwierig bis unmöglich, Time-Sharing-Rechte wieder zu veräußern. Der Sekundärmarkt für dieses spezielle Segment ist für Außenstehende praktisch nicht zu durchschauen. Schon der einmalige Tausch der Nutzungsrechte ist schwierig. Zwar wird Urlaubern mit dem Hinweis auf die Angebote von Time-Sharing-Börsen immer wieder etwas anderes versprochen. In der Praxis lässt sich ein Tauschgeschäft jedoch nur schwer realisieren.
Schlechte Karten: Der Verbraucherschutz gilt nicht
Ein weiterer Nachteil betrifft Reisemängel. Während bei der Buchung einer Pauschalreise die gesetzlichen Bestimmungen gelten und bei Mängeln ein Recht auf Minderung des Reisepreises, Schadenersatz etc. besteht, müssen Time-Sharing-Teilnehmer sich im Ernstfall mit der zumeist komplizierten Konstruktion ihrer Verträge auseinandersetzen. In der Regel wird es sich deshalb kaum lohnen, bei Mängeln den Rechtsweg zu bestreiten.

Der Artikel ist schlecht recherchiert. Timesharing ist nämlich im Prinzip eine gute Idee und einige der besten Ferienanlagen der Welt sind entweder reine Timeshare-Anlagen oder weisen eine Mischbelegung aus Timeshare- und Pauschalkunden auf, aber für nachweislich ca. 80 % der Urlaub machenden Menschen ist dieses System ungeeignet. Drei Faktoren müssen bedacht werden:
* Nutzen: Timesharing lohnt sich nicht für Menschen, die alle drei Jahre mal eine Woche Urlaub machen, da sich der Einstigesaufwand dann nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums amortisiert. Wenn man nicht mindestens vier bis sechs Wochen pro Jahr in Hotels Urlaub macht oder das in Zukunft vor hat: Finger weg! Wenn man aus gesundheitlichen, finanziellen, beruflichen oder familiären Gründen begründete Bedenken hat, ob man diese Urlaubsform ausgiebig nutzen können wird: ebenfalls Finger weg.
* Gefallen: Die Ferienanlage, in der man sich einkauft, muss einem zu 100 % gefallen. Wenn das nicht der Fall ist oder wenn der Kauf eines Anteils an der jeweils angebotenen Anlage nur “als Einstieg in das System zur Inanspruchnahme der sonstigen Vorteile” angepriesen wird: Finger weg.
* Geld: Der Einstiegspreis zum Erwerb eines Timesharing-Anteils muss ohne Bauchschmerzen aus der Portokasse bezahlbar sein. Wenn man vorher seinen Bankberater anrufen muss: Finger weg.
Wer alle drei oben genannte Kriterien erfüllt, kommt mit einem seriösen Timeshare-Vertrag bei besserer Qualität weitaus besser weg, als mit vergleichbaren Pauschalangeboten. Wer allerdings eines davon nicht erfüllt, sollte die Finger davon lassen und möglichst auch am Urlaubsort den angebotenen Verkaufsveranstaltungen aus dem Weg gehen.