Hunderttausenden erging es bereits so: Plötzlich liegt eine teure Mahnung von einem Call-by-Call-Anbieter im Briefkasten, die sich auf den ersten Blick nicht erklären lässt. Zu den meist sehr kleinen Beträgen kommen Mahn- und Anwaltsgebühren, die schnell ein Vielfaches der eigentlichen Forderung ausmachen. Die Ursache dafür ist ein wenig verbraucherfreundliches Mahnverhalten der Deutschen Telekom.
Die Mahnungen der Call-by-Call-Anbieter kommen häufig spät – mitunter erst nach Jahren. Dann aber langen Anwaltskanzleien und Inkassobüros gleich richtig zu. Der Versuch, mit Call-by-Call die Telefonkosten zu senken, ist dann deutlich fehlgeschlagen: Zur eigentlichen Hauptforderung kommen 20, 30 oder sogar 50 Euro Gebühren für Mahnung, Inkasso oder Anwalt.
Telekom mahnt nur eigene Forderungen an
Verbraucher in dieser Situation sind in der Regel Kunden der Deutschen Telekom und haben eine von deren Rechnungen nicht pünktlich bezahlt. Daraufhin hat die Telekom eine Mahnung geschickt. IN dieser sind jedoch die Entgelte der Call-by-Call-Anbieter anders als in der Rechnung selbst nicht aufgeführt. Die Telekom mahnt nur ihre eigenen Forderungen an. Den Zahlungsverzug teilt sie den Call-by-Call-Diensten jedoch mit.
Wird die Mahnung der Telekom bezahlt, sind die Beträge der anderen Anbieter noch offen. Bei Kleinbeträgen führt ein Mahnverfahren zu relativ betrachtet exorbitant hohen Mahnkosten. Verbraucher sollten deshalb ihre Telekom-Rechnungen nach Möglichkeit pünktlich bezahlen oder aber die fälligen Beträge im Lastschriftverfahren einziehen lassen.
Kann aus Geldmangel heraus eine Rechnung einmal nicht pünktlich bezahlt werden, müssen bei der späteren Zahlung die Call-by-Call-Beträge unbedingt berücksichtigt werden. Bei Überweisungen sollte die jeweilige Rechnungsnummer unbedingt im Verwendungszweck angegeben werden.
