Die Rundfunkgebühren werden künftig pauschaliert erhoben: Ab Januar 2013 muss jeder Haushalt in Deutschland 17,98 Euro monatlich zahlen. Es spielt dabei keine Rolle, wie viele empfangsbereite Radio- oder TV-Geräte vorhanden sind – selbst wenn gar kein Gerät existiert, ist die Gebühr fällig. Befreiungen sind nur auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Das Gesamtaufkommen der Rundfunkgebühren wird durch die neue Regelung deutlich steigen. Bislang fallen zwar ebenfalls 17,98 Euro monatlich an, wenn mindestens ein TV-Gerät im Haushalt vorhanden ist. Ein erheblicher Teil der gebührenpflichtigen Haushalte zahlt jedoch nicht. Auch aus diesem Grund hat sich für die Rundfunkgebühr der Begriff “GEZ-Gebühr” eingebürgert.
GEZ-Eintreiber noch unterwegs
Die Gebühreneinzugszentrale treibt offene Forderungen der Rundfunkanstalten ein. Die Methoden des Unternehmens werden immer wieder kritisiert. So schickt die GEZ auf Honorarbasis Eintreiber zu Privathaushalten. In der Vergangenheit ist es offensichtlich mehrfach zu rechtswidrigem Eindringen in private Wohnräume zum Zweck der Spionage gekommen. GEZ-Eintreiber gaben sich dann beispielsweise als Handwerker aus. Die Gebühreneinzugszentrale weist solche Machenschaften von sich.
Wer bislang noch nicht bei der GEZ gemeldet ist, gilt ab Januar 2013 automatisch als gebührenpflichtig und muss mit Zahlungsaufforderungen rechnen. Die dazu relevanten Daten sind bei der zuständigen Landesrundfunkbehörde erfasst. Befreiungen sind nur auf gesonderten Antrag möglich. Die GEZ-Befreiung wird Empfängern von Bafög, ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und Auszubildenden gewährt. Auch Seh- und Gehörbehinderte können sich bei entsprechendem Nachweis von den Gebühren befreien lassen.
Öffentlich, rechtlich, besser?
Die Rundfunkgebühren sollen dazu dienen, unabhängige und hochwertige Medien zur Verfügung stellen. Die Rundfunkanstalten erfüllen damit eigener Auffassung nach einen Versorgungauftrag. Kritiker aber monieren, dass das Programm keinesfalls hohe Ansprüche erfülle und dass zudem viele Inhalte angeboten würden, die keinesfalls im Zusammenhang mit einem kulturellen oder sozialen Versorgungsauftrag in Verbindung zu bringen seien.

Ich bin berufstätig und von morgerns bis abends bei der Arbeit, so daß ich keine Zeit zum Fernsehen habe !!! Ich muß aber GEZ-Gebühr zahlen !!! Empfängern von Sozialhilfe, die den ganzen Tag vor dem Fernseher sitzen, sind von GEZ-Gebühr befreit !!!
Das ist nur in Deutschland möglich !!! Weiter so !!!
Kann man hier nicht Einspruch gegen erheben und vor das Verfassungsgericht ziehen??
Kann man aber nichts machen,GEZ ist eine diktatur äh warte war deutschland nicht eine demokratie ?
Zitat: …”Die GEZ-Befreiung wird Empfängern von Bafög, ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und Auszubildenden gewährt.” Ist so nicht ganz richtig! ich bin momentan Azubi und werde von GEZ-Gebühr nicht befreit, da ich kein BAB, bzw. BaföG beantragt habe. Es reicht scheinbar nicht aus seinen Ausbildungsvertrag dem Befreiungsantrag bezufügen, sondern muss erst zum Sozialschmarotzer werden um bereit zu werden. Man versucht als deutscher Staatsbürger nicht auf Staatskosten zu leben und wird ausgenommen. Herzlichen Willkommen im deutschen System. Man kommt finanziell nicht auf die Beine, da einen der Staat ausnimmt wie eine Weihnachtsgans. Paradox ist, dass die Privaten Sender ein besseres Programm anbieten, keine Gebühr von mir verlangen und deshalb auch von mir gesehen werden. Daumen hoch dafür. Schade das jeder für sich meckert und nicht die Masse sich gegen das System auflehnt. Nur einer der Gründe weshalb wir alle GEZ-zahlen…
meiner meinung wäre die GEZ-gebühr nur dan gerecht für alle, wenn die gebühren im preis des gekauftes gerätes (fernseh, radio, PC u.s.w) einbegriffen wären.
Allein die Erhebung einer solchen TV-Zwangsgebühr ist ein Unding. Es geht hier allein um die Finanzierung der größten ABM-Maßnahme in Deutschland. Von Wettbewerbsverzerrung und Postenvergabe an “verdiente” Parteiangehörige wollen wir hier gar nicht reden. Noch unfairer ist die Tatsache, dass jeder die selbe Summe zahlen muss, unabhängig davon wie viel er verdient. Eine Kirchensteuer oder ein Solidaritätszuschlag sind dagegen fair geregelt.
auf welcher rechtsgrundlage können die von mir verlangen gebühren zu zahlen für dinge die ich nicht nutze?
Was für eine einseitige Logik steckt hinter diesem neuen Erlass?
Das soll legitim sein, für etwas bezahlen zu müssen, das man nicht benutzt?
Radio ja, Fernsehen nein.